Als Kriterien zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen werden überwiegend monetär quantifizierbare Indikatoren in Form von Vermögenswerten oder Rentabilitätswerten herangezogen. Die dynamischen Investitionsrechenverfahren lassen sich im Hinblick auf die Verwendung dieser beiden Kriterien in Vermögenswertmethoden und in Zinssatzmethoden (Interne-Zinssatz-Methode, Sollzinssatz-Methode) unterscheiden. Vermögenswerte als Vorteilhaftigkeitskriterien können entweder als Barwerte bezogen auf den Kalkulationszeitpunkt oder als Endvermögenswerte für das Ende der Gesamtplanperiode ermittelt werden. Des ersten Zielkriteriums bedient sich die Kapitalwertmethode; es wird diejenige Investition als vorteilhaft angesehen, die einen positiven (Einzelinvestition) bzw. maximalen (Alternativenvergleich) Kapitalwert zu Beginn der Planperiode aufweist. Bei der Vermögensendwertmethode sind die Investitionen oder Investitionsprogramme vorteilhaft, die zu
einem maximalen Wert des Vermögens am Ende der Gesamtplanperiodeführen. Endvermögensmodelle besitzen gegenüber Kapitalwertmodellenden Vorteil, daß die Prämisse derReinvestition freigesetzter Mittelzum Kalkulationszinsfuß aufgehoben werden kann, soweit die konkretenInvestitionsalternativen der Gesamtplanperiode einbezogen werden. DerKapitalwertmethode verwandte Verfahren sind die Annuitätenmethode und die dynamische Amortisationsrechnung, die ebenfalls zu denVermögenswertmethoden gezähltwerden.
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