Ausfuhrzollstelle
Begr. des Außenwirtschaftsrechts für das Hauptzollamt oder die von ihr bestimmte Dienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich der gebietsansässige Ausführer seinen (Wohn-)Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte hat. Wenn der Ausführer ein Gebietsfremder ist, dann ist V. jedes Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich die Ware befindet, oder auch die vom Hauptzollamt bestimmte Dienststelle. Gem. ZK ist die V. seit dem 01.01.1994 die Ausfuhrzollstelle.
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