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Verteilungsverfahren

Man unterscheidet zwischen direkter und indirekter Kostenverteilung, was zur Trennung in Einzel- und Gemeinkosten führt. Als Vorstufe der Kostenverteilung ist vielfach eine Kostenauflösung erforderlich, um das Verhalten der einzelnen Kostenarten bei Variation der Leistungsmenge zu ermitteln. Beim Verfahren der direkten Kostenverteilung wird versucht, möglichst viele Kosten direkt als Einzelkosten zu verteilen. Ob Kosten Einzelkosten und damit direkt zurechenbar sind, liegt aber an der Wahl der Bezugsgrößen. Man unterscheidet z.B. in Kostenträgereinzelkosten und Kostenstelleneinzelkosten. Um möglichst viele Kostenarten direkt zurechnen zu können, ist die Einteilung eines Betriebs in verschiedene Bereiche, insbesondere die Bildung geeigneter Kostenstellen und Hilfskostenstellen von großer Bedeutung. In der Praxis ist häufig aufgrund der Einteilung in Unternehmung, Werk, Betrieb, Kostenstelle und Kostenträger eine fünfstufige Einzelkostenrechnung möglich; durch Bildung von Kostenträgergruppen und Kostenstellengruppen kann eine siebenstufige Einzelkostenrechnung durchgeführt werden. Beim Verfahren der indirekten Kostenverteilung werden die Gemeinkosten mit Hilfe von Schlüsselgrößen verteilt. Man ist bestrebt, möglichst proportionale Maßstäbe zu finden. Es gibt Mengenschlüssel (z.B. Zahl der Buchungen, qm, kg etc.) und Wertschlüssel (z.B. Umsatz, Herstellkosten etc.). Ist der Kostenverlauf von mehreren Maßgrößen abhängig, müssen kombinierte Schlüssel verwendet werden. Aufgrund der Ungenauigkeiten und Schwierigkeiten indirekter Verteilung wird versucht, möglichst viele Kosten direkt zu verteilen.

(im  Insolvenzrecht). Im Verteilungsverfahren (§§ 187 ff. Insolvenzordnung) werden die auf die einzelnen   Insolvenzgläubiger entfallenden Anteile aus der Verwertung des Schuldnervermögens vom Insolvenzverwalter ausgezahlt.

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