Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Vertragsforschung

verpflichtet einen Auftragnehmer durch Dienstvertrag für einen Auftraggeber zur Gewinnung und Übertragung von bestimmten neuen Erkenntnissen oder Erfahrungen und daran erworbenen oder begründbaren Rechten. Sie ist nicht auf technische oder naturwissenschaftliche Gebiete beschränkt. Der Dienstvertrag entspricht dem Tatbestand, dass Forschungsergebnisse nicht mit Sicherheit zu erwarten sind. Gleichwohl kommen in einigen Fällen in der Praxis auch Werkverträge vor. Besondere Vertragsforschungsinstitute betreiben ausschliesslich Vertragsforschung, teilweise in gemeinnütziger Absicht und ausschliesslich auf Kostendeckung (nonprofit research) und Substanzerhaltung bedacht. Wesentliches Geschäftsprinzip der Vertragsforschung muss die Einhaltung strikter Vertraulichkeit seitens des Auftragnehmers gegenüber Dritten sein, soweit nicht der Auftraggeber anderem ausdrücklich zustimmt. Wirtschaftlich kann Vertragsforschung dadurch gerechtfertigt werden, dass in einzelnen Projekten für den Auftraggeber nur kurzzeitig auf spezielle Ressourcen (Forscher in Spezialdisziplinen, Grossgeräte, spezielles Know-how) zurückgegriffen werden muss, während der Auftragnehmer diese Ressourcen längerfristig ausnutzen kann. Für die Nutzung der Vertragsforschung ist wichtig, dass der Auftraggeber über soviel Kenntnisse verfügt, dass er seine Aufgabenstellung zweckmässig formuliert, die Ergebnisse verständig werten kann und ihre Übertragung an den Auftraggeber gelingt. Diese Zusammenhänge zeigen sich auch empirisch: Bei Klein- und Mittelbetrieben zeigt sich ein signifikanter Zusammenhang zwischen Vertragsforschung und Existenz unternehmenseigener Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Unter bestimmten Umständen kann die Vertragsforschung durch staatliche Mittel gefördert werden (Forschungsförderung).

Forschung und Ent­wicklung

Vorhergehender Fachbegriff: Vertragserfüllungsgarantie | Nächster Fachbegriff: Vertragsfreiheit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Streckenstillegung | Mitarbeiterbeteiligung | Materialbestand

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon