Qualitätsmanagementphase Prozessrealisierung. Es muss sichergestellt werden, dass einem Kunden keine Leistung zugesagt wird, die später nicht eingehalten werden kann. Vertragsinhalte müssen daher eindeutig sein. Die Anforderungen können erfüllt werden, indem eine Verfahrensanweisung die durchzuführenden Prüfungen festlegt. z.B. wird man einem Großteil der Anforderungen gerecht, indem man festlegt, dass Verträge grundsätzlich von der Stelle mit zu unterzeichnen sind, welche die Vertragsleistungen später erbringt. Die Unterschriftslimits der Personen, die Verträge unterschreiben, sollten festgelegt sein und in den Verträgen die Bedingungen für die Leistungserstellung möglichst genau beschrieben werden. Es sollte sichergestellt sein, dass auch in der Werbung keine Botschaften ausgelobt werden, die nicht eingehalten werden können.
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