Eine unverbindliche («weiche») Patronatsklausel, in der eine Muttergesellschaft (als Patron) erklärt, daß die Geschäftsleitung einer Tochtergesellschaft ihr volles Vertrauen besitzt. Im Inlandsund im Auslandsgeschäft zählt die Vertrauensklausel zu den «atypischen Sicherheiten», da sie keinerlei Verpflichtung des Patrons begründet.
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