Durch die Vertriebskostenkalkulation soll die Ablösung der pauschalen Zuschläge für Vertriebskosten auf die Herstellkosten erfolgen, da kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Herstellkosten und Vertriebskosten besteht. Es ist die Aufgabe der Vertriebskostenkalkulation, nach dem Kostenverursachungsprinzip jedem Auftrag die Vertriebskosten zuzuordnen, die er verursacht hat. Die in der Vertriebskostenkalkulation zu berücksichtigenden Kostenarten setzen sich aus den Einzelkosten des Vertriebs, den Vertriebsgemeinkosten und den Sondereinzelkosten des Vertriebs zusammen. Die Vertriebsgemeinkosten können auf den Kostenstellen erfaßt und mit Verrechnungssätzen kalkuliert werden, sie können sich auch als Rest-Vertriebsgemeinkosten ergeben.
Beispiel:
a) Einzelkosten des Auftrags
z.B. Montagekosten, Spezialverkaufsverpackung
b) Vertriebsgemeinkosten aufgrund von Verrechnungssätzen
z.B. Verrechnungssatz pro Auftragszeile, pro Verpackungseinheit, pro Transporteinheit
c) Rest-Vertriebsgemeinkosten z.B. Werbekosten pro Kundengruppe, Lagerkostensätze für die Erzeugnisse
d) Sondereinzelkosten des Vertriebs z.B. Versicherung, Zoll, Provision. Zusammen mit den Herstellkosten und den Verwaltungsgemeinkosten ergeben sie die Selbstkosten.
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