Vollkommene Information bedeutet vollständige Voraussicht eines Entscheidungsträgers über alle gegenwärtigen und zukünftigen Ereignisse, die seine Aktionen beeinflussen. Dies ist eine Annahme, die in der Realität nicht erfüllt wird.
Vollkommene (vollständige) Information ist dann gegeben, wenn der Entscheider sämtliche Informationen über die Umweltzustände und seine Aktionen besitzt und jeder Aktion ein eindeutiges Ergebnis (Zielerrei chungsgrad) zuordnen kann. Diese Entscheidungssituation ist eine Situation unter Sicherheit. Auf der Prämisse der vollkommenen Information bauen viele betriebswirtschaftliche Modelle auf. Sie führt allerdings zu logischen Widersprüchen, da sie voraussetzt, daß sich alle anderen Entscheider bereits entschieden haben. Doch gilt für diese ebenfalls die Annahme der vollkommenen Information. Zwangsläufig wären alle Entscheidungen determiniert. Dies ist jedoch unmöglich, weil sich die Entscheidungen über die Auswahl der optimalen Aktion(en) an den jeweiligen Zielerreichungsgraden orientieren, die sie zu realisieren vorgeben. Diese Inkonsistenzen wurden schon von Morgenstern und Albert frühzeitig aufgezeigt.
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