besondere Art des Gutsverzehrs, der dadurch hervorgerufen wird, daß die meisten Güter dem Betrieb nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für das Kapital, das, gleich ob es sich um Eigen- oder Fremdkapital handelt, mit Ablauf der Überlassungsfrist seine Nutzungsmöglichkeiten verliert. Dies bedingt einen kostenrechnerischen Ansatz dieses Gutsverzehrs in Form von kalkulatorischen Kosten, hier speziell von kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital.
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