Einzelne Leitungsorgane sollen eigene Vorschläge für die Anpassung an die geänderten Umweltbedingungen erarbeiten, sofern die übergeordneten Instanzen die Veränderungsbedarfe nicht erkennen. Während dies in privaten, vor allem dezentralisierten Unternehmen bereits stark ausgebaut ist, verstehen sich die öffentlichen Instanzen nur als Ausführungsorgane, und das Prinzip der Vorschlagsverantwortung wird kaum angenommen. In öffentlichen Institutionen sollte deshalb diese Funktion dem strategischen Controlling zugeordnet werden.
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