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Währungsordnung

internationale Währungsordnung

Staatliche Regelungen zur Ordnung des Geldwesens eines Staates. In Deutschland gelten hier das Währungsgesetz vom 20. Juni 1948 und der Vertrag über die Währungsunion mit der DDR zum 1. Juli 1990. Damit waren das Währungsgebiet und die Währungseinheit Deutsche Mark festgelegt. Im Münzgesetz von 1950 ist das Vorrecht des Bundes zur Ausgabe von Münzen geregelt. Im Gesetz über die Deutsche Bundesbank ist deren Notenausgabemonopol festgelegt und die Bestimmung, dass ihre Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Mit Einführung des Euro werden diese Währungshoheit und die Bezeichnung EUR abgelöst.

Auch: Geld-, monetäre Ordnung. Bereich der Volkswirtschaft, der sämtliche Institutionen, Gesetze und sonstigen Regeln des Geldwesens umfasst. Rechtlich festgelegt ist die Geldordnung in Gestalt der Geldverfassung (monetäre, Währungsverfassung).

Geldordnung; internationale Währungsordnung

Bez. f.: (1) die Geldordnung (Währungsverfassung) eines Wirtschaftsgebietes, die auf einer bestimmten Geldeinheit aufgebaut ist; z. B. die Ordnung der Euro-Währung in den Ländern des Euroraums, der Rubel-Währung in der Russischen Föderation (RF). (2) die Internationale Währungsordnung.

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