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Währungsreform

grundlegende Neugestaltung einer Währung in einem Land. Diese erfolgt immer dann, wenn das Geld einer Volkswirtschaft seine Geldfunktionen (Recheneinheit, allgemeines Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel) nicht mehr erfüllt, d.h. von den Wirtschaftssubjekten dafür nicht mehr akzeptiert wird. In Deutschland gab es bis 1871 keine einheitliche Währung. Erst mit dem Münzgesetz (Notenbank) vom 14. 12. 1871 wurde neben den zu jener Zeit umlaufenden Kurantmünzen (Währung) die Mark als gesetzliches Zahlungsmittel mit dem Wert von 1/1393 eines Pfundes Feingold geschaffen. Ab 9. 7. 1873 wurde die Mark zum alleinigen Zahlungsmittel. Mit Beginn des 1. Weltkrieges blieb die Mark offizielles Zahlungsmittel, doch wurde die Goldeinlösepflicht zum 31. 7. 1914 aufgehoben. Während der vier Kriegsjahre stieg der Zahlungsmittelumlauf auf das Dreifache und bis 1921 wegen der hohen Demobilisierungskosten noch einmal auf das Zwölffache gegenüber der Geldmenge von 1914. Als dann in der Zeit von 1921 bis November 1923 der Notenumlauf auf 400 Trillionen Mark anstieg und die Umlaufgeschwindigkeit exorbitant zunahm, kam es am 20. 11. 1923 zur ersten Währungsreform in Deutschland. Die Mark wurde von der Rentenmark abgelöst, die formal durch Grundschulden gedeckt war (Deutsche Bundesbank); es wurde ein Umtauschkurs von 1 Bio. Mark = 1 Rentenmark fixiert. Auf Grund einer Empfehlung des internationalen Dawes-Komitees wurde am 30. 8. 1924 ein neues Bankgesetz erlassen, mit dem zusätzlich die Reichsmark (RM) eingeführt wurde; die Reichsmark war Goldkernwährung. Die Rentenmark blieb zwar weiterhin im Umlauf, ihre Bedeutung sank jedoch immer stärker, zumal die Reichsmark sehr schnell auch als Aussenwährung akzeptiert wurde; es bestand ein Austauschverhältnis von 4,2 Reichsmark = 1 US-Dollar. Die zweite Währungsreform in Deutschland erfolgte am 21. 6. 1948, als nach dem Zweiten Weltkrieg ein Geldüberhang von 250 Mrd. RM bestand und die Reichsmark nicht mehr als allgemeines Zahlungsmittel akzeptiert wurde. Die zweite Währungsreform in Deutschland wurde zu gleicher Zeit für das Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland (Währungsreform West) und zwei Tage später für das Währungsgebiet der ehemaligen DDR (Währungsreform Ost) durchgeführt. Mit der Währungsreform West wurde als neues Zahlungsmittel die Deutsche Mark (DM) emittiert, mit der Währungsreform Ost zunächst ebenfalls eine Währungseinheit DM, die später als Mark der Deutschen Notenbank MDN und schliesslich nur noch als Mark umlief. Neben der Einführung einer neuen Währungseinheit wurden 1948 mit der Währungsreform West die vorhandene Geldmenge reduziert und die vorhandenen Vermögen neu bewertet. Die Umstellung von RM auf DM erfolgte nach dem 1. Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 20. 6. 1948 (Währungsgesetz) und dem 2. Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 20.6. 1948 (Emissionsgesetz) im Verhältnis von 10: 1, bei Löhnen, Gehältern, Mieten und anderen laufenden Leistungen im Verhältnis von 1: 1. Als Erstausstattung erhielt jeder Einwohner 60 DM, wofür 60 RM einzuzahlen waren. Die Umstellung alter Forderungen wurde nach dem 3. Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) vom 20. 6. 1948 im Verhältnis von 10 :1 vorgenommen, wobei allerdings nur die Hälfte ausgezahlt und die andere Hälfte einem Festkonto gutgeschrieben wurden; mit dem 4. Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 4. 10. 1948 wurden davon 70% gestrichen, so dass die endgültige Abwertung für Altforderungen im Verhältnis von 100 : 6,5 betrug. Diese zweite Währungsreform nahm bewusst Verteilungsänderungen im Vermögensbesitz in Kauf, indem unterschiedliche Abwertungsraten fixiert wurden. Aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens vom 11. 8. 1958 wurden den Geschäftsbanken durch Rechtsverordnung Ausgleichsforderungen gegen Bund und Länder zugeteilt, um eine Neufestsetzung des Nennkapitals von Banken in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften durchführen zu können. Die Geschäftsbanken hatten nach dieser Verordnung eine Umstellungsrechnung aufzustellen, praktisch also eine DM-Eröffnungsbilanz, bei der die Ausgleichsforderungen die Wertänderungen in der Geschäftsbankenbilanz ausglichen. Am 2. 7. 1990 kam es in der seinerzeit noch bestehenden DDR durch die sog. Währungsunion mit der alten Bundesrepublik zu einer weiteren Währungsreform, in dem die dort bis dahin umlaufende Mark durch die DM der alten Bundesrepublik abgelöst wurde. Für diese selbst bedeutete jene Währungsunion eine Erweiterung des Währungsraums.   Literatur: Möller, H., Zur Vorgeschichte der Deutschen Mark. Die Währungsreformpläne 1945-1948, Tübingen 1961. Schultz, B., Kleine deutsche Geldgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Berlin 1976.

umfassende Neuordnung des Geldwesens eines Staates, wenn die Geldverfassung z. B. durch Inflation so beschädigt ist, dass das Geld seine Geldfunktionen nicht mehr erfüllen kann.

ist die grundlegende Veränderung und neue Ordnung des Geldsystems in einer Volkswirtschaft. Eine Währungsreform erfolgt grundsätzlich dann, wenn das Geld seine Funktionen (als Zahlungsmittel, als Tauschmittel, als Recheneinheit, als Wertaufbewahrungsmittel) verloren hat. Begründet ist dies meist durch eine Inflation, die durch andere Maßnahmen nicht mehr beherrschbar ist. Maßnahmen im Rahmen einer Währungsreform sind: 1. Schaffung einer neuen Währungseinheit bei gleichzeitiger Reduktion der Geldmenge. 2. Festsetzung des Umtauschverhältnisses der Altwährungsbestände in Neuwährung und Durchführung des Umtausches. 3. Ausgleich der durch Währungsreform entstehenden Vermögensumverteilung (von Inhabern von Geldvermögen zu Inhabern von Sachvermögen). Neben diesen Maßnahmen ist es weiterhin notwendig, die Ursachen der Inflation (die eine Währunsreform erst notwendig machte) zu bekämpfen und durch strukturelle Maßnahmen die Gesundung des Wirtschaftsablaufs herbeizuführen; erfolgt dies nicht, so sind die Maßnahmen der Wahrungsreform ergebnislos. In Deutschland fanden zwei Währungsreformen jeweils nach den Weltkriegen 1923 und 1948 statt.

Allgemein bedeutet Währungsreform die Einführung neuer gesetzlicher Zahlungsmittel. Die für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bedeutende Währungsreform von 1948 brachte die Ablösung der Reichsmark (RM) durch die Deutsche Mark (DM). Ab dem 21. 6. 1948 war die D-Mark dann alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik.

Eine Definition der Währungsreform bietet die Website des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Bamberg (http://www.uni-bamberg.de). Dort heißt es: »Unter Währungsreform versteht Heinz Sauermann »eine solche Neuordnung des Geldwesens eines Landes, die einer vorangegangenen Geldzerrüttung ein Ende setzt und die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Geldwirtschaft wiederherstellt. Daraus folgt, daß es sich bei einer Währungsreform nicht nur um ein technisches Experiment handelt. Zwar ist mit jeder Geldreform ein Geldumtausch oder die Einführung eines neuen Geldes an die Stelle des alten Geldes verbunden, aber sie beschränkt sich nicht auf diesen technischen Vorgang. Als isolierte technische Maßnahme des Geldumtausches würde eine Reform wenig Wert haben. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Wirtschaftspolitik mit ihr verbunden ist. Die Reaktion der Behörden der offenbar überraschten sowjetischen Besatzungszone auf die von sowjetischer Seite sogenannte »separate Währungsreform« der Westmächte war überstürzt. Grundlage für die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Groß-Ber-lin war der Befehl Nr. 111 der Sowjetischen Militärverwaltung »Demokratische Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und in Berlin« vom 23. Juni 1948. (Zum Wortlaut dieses Befehls Geldgeschichte VI)

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Grundlegende Umgestaltung eines Währungssystems, wenn die Währung im Inland nicht mehr als Zahlungsmittel anerkannt wird. Hauptursache ist in der Regel eine Inflation. Die bedeutendsten Währungsreformen in Deutschland waren die Umstellung von der Mark auf die Rentenmark (1923) Lind von der Reichsmark auf die Deutsche Mark (1947). Die Währungsunion Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Deutsche Demokratische Republik (DDR) (1990) war ein Sonderfall einer Währungsreform (Währungswechsel).

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