ist eine mengen- und wertmäßige Aufzeichnung der eingetretenen Wagnisverluste. Bei Eintritt eines effektiven Wagnisverlustes ist seine direkte Verrechnung in der Kostenrechnung grundsätzlich falsch, da sein Anfall zu sehr zufallsbedingt ist (z.B. kann ein großer Maschinenschaden nicht dem Auftrag belastet werden, der bei Schadenseintritt gerade auf dieser Maschine bearbeitet wurde). Um nun neben dem effektiven Wagnisverlust auch das Wagnis selbst kalkulatorisch zu erfassen, benötigt man eine Wagnisstatistik; sie enthält Zahlenmaterial über die Eintrittshäufigkeit von Wagnisverlusten. Bei ausreichenden statistischen Unterlagen ist es dann mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitsrechnung möglich, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Wagnisses zu berechnen. Diese Quantifizierung ermöglicht eine annähernd verursachungsgerechte Verrechnung der verschiedenen Wagnisse auf die Kostenträger (kalkulatorische Wagnisse).
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