Für die Produktion und den Absatz bestehen nach Warengruppen und Warenarten zahlreiche Rechtsnormen, die vor allem den Schutz der Gesundheit, den Schutz der Umwelt und den Schutz vor Täuschung betreffen. Der Qualitätssicherung von Produkten dienen neben warenspezifischen Gesetzen und Verordnungen Gestaltungsnormen, staatliche Prüf- und Gewährzeichen sowie Gütezeichen. Die Forderung nach ökologisch adäquaten Produkten und Distributionsprozessen gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Durch den Erlass der "Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Kennzeichnungsvorschriften" vom 22. 12. 1981 wurden neben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV), der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, der Diätverordnung und der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel ca. 20 weitere Produkt-Verordnungen abgeändert. Die Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (§ 7 LMKV), ursprünglich nur für Milch und Milchprodukte sowie Tiefkühlerzeugnisse erforderlich, wurde auf den grössten Teil des gesamten Lebensmittelsortiments ausgedehnt. In den Handel mit Fertigpackungen wurde auch mit der parallel zur Neuordnung des Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts in Kraft getretenen Fertigpackungsverordnung vom 18. 12. 1981 eingegriffen. Als weitere warenbezogene Gesetze können Patente, Gebrauchsmuster, — Geschmacksmuster und Warenzeichen genannt werden. Literatur: Dichtl, E., Grundzüge der Binnenhandelspolitik, Stuttgart, New York 1979. Tietz, B., Binnenhandelspolitik, 2. Aufl., München 1993.
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