im Steuerrecht die Summe des personenbezogenen Vermögens im In- und Ausland. Bei der Vermögensteuer als einer direkten und personenbezogenen Steuer wird bei Bürgern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt sowie bei juristischen Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland unbeschränkte Steuerpflicht angenommen. Danach unterliegt das gesamte Vermögen im Inland und Ausland der Besteuerung. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat die Bundesrepublik mit rd. 60 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen über Steuern vom Einkommen und Vermögen geschlossen.
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