(Betriebsmittelbereitstellung) Teilaufgabe der Fertigungssteuerung, die dazu dient, die Fertigungsstätten, insb. alle mit der Durchführung eines Auftrags zu befassenden Arbeitsplätze in Leistungsbereitschaft zu versetzen. Dies bedeutet, dass alle erforderlichen Betriebsmittel (Anlagen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Transportmittel, Fördereinrichtungen usw.) bereitgestellt und auf die notwendige Funktion hin vorbereitet sein müssen. Die Bereitstellung kann z.B. durch Belegungsreservierung kenntlich gemacht werden. Zur Gewährleistung der erforderlichen Funktionsfähigkeit sind u. U. Umrüstvorgänge, zur Sicherung der Funktionsfähigkeit Instandhaltungsmassnahmen einzuleiten.
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