zuweilen als Oberbegriff für Straftaten (kriminelle Handlungen) und Ordnungswidrigkeiten (nichtkriminelles Unrecht), die mit der Wirtschaft in einem bestimmten Zusammenhang stehen (Wirtschaftskriminalität) benutzt. Manchmal wird der Begriff auch als Unterbegriff (zu dem der Wirtschaftsdevianz) für ein strafrechtlich nicht sanktioniertes abweichendes Verhalten verwendet.
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