Sachen und Rechte und alle sonstigen Gegenstände des wirtschaftlichen Verkehrs, die selbständig bewertungsfähig sind (-Bewertung). Hierbei ist es unerheblich, ob der Gegenstand einzeln oder (wie beim Firmenwert) nur innerhalb einer Sachgesamtheit veräusserbar ist. Zu den Sachen rechnen u. a. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark; zu den Rechten zählen u. a. Forderungen, Konzessionen, Patente; zu den sonstigen Gegenständen gehört u. a. der Firmenwert.
Wirtschaftsgüter sind knapp und haben im Gegensatz zu freien Gütern einen Preis; nur Wirtschaftsgüter sind Gegenstand des Wirtschaftens.
Siehe Güter
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