Wenn in einem Integrationsprozess wie der Schaffung der Europäischen Union die Mitgliedstaaten Souveränitätsrechte an die Gemeinschaftsinstitutionen übertragen und sie von diesen Rechten vertragsgemäß wirtschaftspolitischen Gebrauch machen, betreiben sie eine supranationale Wirtschaftspolitik. Die Mitgliedstaaten sind Rechtsakten der EU unterworfen. Es gilt der Grundsatz: EURecht bricht staatliches Recht. Souveränität nach innen meint das Recht zur freien und unabhängigen Gestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung, der Verfassung und des Rechtssystems. Träger der Souveränität ist in parlamentarisch-demokratischen Systemen das Volk.
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