Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Rechtsgrundlagen sind neben den allgemeinen Verwaltungsgesetzen zahlreiche Spezialregelungen. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Wirtschaftsverwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Organisation der öffentlichen Verwaltung, die Grundlagen des Verwaltungshandelns, insbesondere den Verwaltungsakt, ferner das Verwaltungsverfahren. Der Bereich der Wirtschaftsverwaltung betrifft die Selbstverwaltung der Wirtschaft durch Kammern und Wirtschaftsverbände, Maßnahmen der Wirtschaftsplanung, -überwachung, -lenkung und -förderung sowie die Wirtschaftsaufsicht. Im besonderen Wirtschaftsverwaltungsrecht geht es um einzelne Wirtschafts- und -verwaltungszweige. Das Gewerberecht schließt u.a. die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes ein. Es umfasst insbesondere Reisegewerbe, die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten, das Betreiben einer Gaststätte, das Betreiben von Anlagen, das Verkehrsgewerbe (Personen-und Güterbeförderung) sowie das Banken- und Versicherungsgewerbe. Zu den Regelungen für einzelne Wirtschaftszweige gehören u.a. das Energierecht, das Telekommunikations- und Medienrecht, das Datenschutzrecht, das Außenwirtschaftsrecht, das Baurecht und das Umweltrecht. Letzteres betrifft alle Regelungen, die dem Ziel dienen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Dazu gehören u.a. das Immissionsschutzrecht, das Wasserschutzrecht, das Boden- und Naturschutzrecht, das Abfallentsorgungsrecht, das Gefahrstoff- und Chemikalienrecht, das Strahlenschutzrecht, das Gentechnikrecht etc.
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