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Ausstellung

[s.a. Messe; Trade Mart] Die Ausstellungen sind zu den Hilfsbe-trieben der Absatzwirtschaft zu rechnen. Sie werden von privatwirtschaftlichen oder öffentlichen, meist kommunalen Trägern ausgerichtet.

Eine Definition ist in § 65 der Gewerbeordnung gegeben: »Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.«

Es kann ein charakteristischer Ausschnitt einer Branche oder einer Region bzw. eines Landes vorgestellt werden. Ausstellungen wenden sich sowohl an Wiederverkäufer als auch an Letztverwender, für die im Gegensatz zu Messen während der gesamten Dauer der Veranstaltung die Möglichkeit des Kaufs besteht.

Ein häufig vorkommender Typ ist die Verbraucherausstellung. Wachsende Bedeutung erlangen die Fachausstellungen, die produkt- oder bedarfsorientiert das repräsentative Angebot spezieller Wirtschaftsbereiche zeigen. Dort ist auch häufig eine starke Beteiligung internationaler Aussteller anzutreffen.

Die Ziele einer Ausstellung können in der Information und Präsentation eines gesamten Warenbereichs und in der Initiierung eines zusätzlichen Bedarfs nach diesen Waren liegen. Ziele des einzelnen Ausstellers sind die Information über seine bestehende Produktpalette sowie über innovative Produkte, die Schaffung zusätzlichen akquisitorischen Potenzials und allgemeine Ziele der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) (vgl. Strothmann, 1995, Sp. 1886Ü.).

Ausfertigung von Wertpapieren, vor allem Wechseln und Schecks sowie Schuldverschreibungen (Anleihen).

”Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot ei­nes oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirt­schaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.” (§ 65 der Gewerbeordnung).
vgl. Messen und Ausstellungen

sind weitestgehend mit Messen vergleich­bare Schauveranstaltungen, die über die Lei­stungen einzelner Wirtschaftszweige bzw. Wirtschaftsräume informieren sollen. Im Gegensatz zu Messen überwiegt jedoch bei Ausstellungen der Informationscharakter gegenüber dem Zweck der Erzielung unmit­telbarer Kaufabschlüsse. Ausstrahlungseffekt(Spillover-Effekt) positive oder negative Wirkung beim Einsatz absatz-, Unternehmens- oder wirtschaftspo­litischer Instrumente, die über den in der Pla­nung abgesteckten segmentbezogenen oder zeitlichen Zielbereich ninausgeht. 1) Im Rahmen der Marketingplanung sind folgende Arten von Ausstrahlungsef­fekten besonders bedeutsam: a) Sachliche Ausstrahlungseffekte produkt­spezifischer Marketingaktivitäten auf andere Produkte im Leistungsprogramm (Sorti­mentsverbund), b) Ausstrahlung segmentspezifischer Mar­ketingaktivitäten auf andere Zielgruppen (z.B. in Form der mehrstufigen Kommuni­kation), c) Ausstrahlungseffekte auf die externe Um­welt, d) zeitliche Ausstrahlung der Wirkung auf nachgelagerte Planungsperioden (Carry- over-Effekt), die in Form von Wirkungs­verzögerungen (Decay-Effekt) und von Beharrungseffekten („hold-over-Effekt“) auftreten. Derartige Effekte können im Wege ökono­mischer Längs- oder Querschnittsanalysen gemessen werden (Marktreaktionsfunktion). Häufig jedoch treten erhebliche Da­ten- und Schätzprobleme auf. 1) In der makroökonomischen Modellan­alyse versteht man unter dem Spillover-Ef- fekt die Auswirkung von Marktstörungen auf andere Märkte, in der Ungleichgewichts­theorie die Tatsache, dass ein Wirtschaftssub­jekt Angebots- bzw. Nachfragepläne auf an­deren Märkten auf der Grundlage eines veränderten Optimierungskalküls unter Be­rücksichtigung der Rationierung revidieren wird.   

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