(engl. means of payment, cash; payments transactions, payments) Als Zahlungsmittel werden alle am Zahlungsverkehr (siehe unten) beteiligten Geldmittel (Bar und Buchgeld; siehe auch Geld) sowie im weiteren Sinne sog. Geldersatzmittel (oder «Geldsurrogate», z. B. Überweisung, + Scheck, Wechsel) bezeichnet. Gesetzliche Zahlungsmittel (Währung) müssen von jedermann in Zahlung genommen werden, wohingegen der Gläubiger beispielsweise die Annahme eines Schecks ablehnen kann. Wechsel werden meist nicht als Zahlungsmittel, sondern als Kreditmittel (Kredit) verwendet. Im internationalen Zahlungsverkehr haben sie jedoch die Eigenschaft eines Zahlungsmittels. Als Zahlungsverkehr werden die Geldbewegungen (Zahlungen) zwischen Unternehmen, Haushalten, Kreditinstituten und dem Ausland mit Hilfe der verschiedenen Zahlungsmittel bezeichnet; unterschieden werden der bare, halbbare und bargeldlose Zahlungsverkehr.
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