Zahlungsverkehr, internationaler
Auch: Grenzen überschreitender Zahlungsverkehr, Auslandszahlungsverkehr. Gesamtheit der Grenzen überschreitenden bzw. länderübergreifenden Abwicklung von Zahlungsvorgängen, i. d. R. durch Umwandlung von Zahlungsmitteln in der eigenen Währung in eine oder mehrere Fremdwährungen. Internationaler Zahlungsverkehr ist erforderlich, weil der Grenzen überschreitende Güter-, Waren-, Dienstleis-tungs-, Kapitalverkehr usw. Ausgleich von dadurch anfallenden Zahlungen notwendig machen, der meist mit einem Währungswechsel verbunden ist. Der internationale Zahlungsverkehr kann sich nur dann zufrieden stellend vollziehen, wenn Konvertibilität der in Frage kommenden Währungen und keine Devisenbewirtschaftung bzw. -Zwangswirtschaft gegeben ist. Innerhalb der EU ist dies der Fall; daher wird der Grenzen überschreitende Zahlungsverkehr nicht behindert. Allerdings bestehen nach AWG und AWV Meldepflichten. Als Medium im internationalen Zahlungsverkehr dient heute kaum noch Bargeld, sondern Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, vor allem aber elektronische Abwicklung über bestehende Zahlungsverkehrssysteme für den Individual- und Massenzahlungsverkehr (TARGET, Euro 1). Von gewisser Bedeutung ist der internationale dokumentäre Zahlungsverkehr: internationaler Zahlungs-, Akkreditiv- und Dokumentenverkehr. Zur Erleichterung des internationalen Zahlungsverkehrs dient das System S.W.I.F.T.
umfaßt die Summe aller Zahlungsvorgänge in Form von Buchgeld zwischen zwei Volkswirtschaften mit unterschiedlichem Währungssystem. Mit seiner Durchführung wird bis auf die einfachen Überweisungen (clean payments) i. d. R. uno actu die Zahlungssicherungsfunktion verbunden.
Träger des Zahlungsverkehrs sind inländische Banken, die mit einem Netz von Korrespondenzbanken im Ausland zusammenarbeiten. Inländische Kreditinstitute erfüllen ihrerseits für ausländische Banken eine Korrespondenzbankenfunktion. Die Instrumente sind Dokumentenakkreditiv ( Akkreditiv), Dokumenteninkasso, Zahlungsauftrag, Kundenschecks, Reiseschecks.
Auslandszahlungsverkehr.
S. Auslandszahlungsverkehr; vgl. auch Zahlungsbedingungen im Auslandszahlungsverkehr.
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