Das Treffen von Entscheidungen und die Durchführung der Entscheidungen setzt voraus, daß ein Ziel formuliert worden ist, das erreicht werden soll. Das Ziel kann ein Mittel, ein Objekt oder ein Zustand sein. Grundsätzlich lassen sich quantifizierbare oder quantitative und nicht quantifizierbare oder qualitative Zielsetzungen unterscheiden. Quantifizierbare Zielsetzungen sind z.B. die Gewinnmaximierung, die Rentabilitätsmaximierung, die Umsatzmaximierung. Nicht quantifizierbare Zielsetzungen sind z.B. Machtstreben, Prestigestreben, Streben nach Unabhängigkeit und Streben nach Verwirklichung sozialer Prinzipien.
Die Annahme einer einzigen Zielsetzung, wie sie in der traditionellen Betriebswirtschaftslehre gebräuchlich ist, entspricht in den meisten Fällen nicht der Realität. Vielfach werden in einer Unternehmung mehrere Zielsetzungen gleichzeitig angestrebt.
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