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Zinsbindung

Insbesondere bei Baudarlehen (Darlehen) erhält der Darlehensnehmer die Möglichkeit eingeräumt, einen festen Zinssatz zu vereinbaren. Dieser feste Zinssatz, die sogenannte Zinsbindung, schafft einem Bauherren zusätzliche Planungssicherheit für die Zukunft. Für einen im voraus vereinbarten Zeitraum bleibt seine monatliche Rate gleich und überschaubar (Hypothekendarlehen).

1. Genauer: Festzinsbindung. Zeitraum, über den verzinsliche aktivische und passivische Bilanzpositionen bei Banken unveränderbare Zinssätze aufweisen.
2. Durch den Staat oder auf andere Weise festgesetzte, für die Banken verbindliche Zinssätze. ursprünglich als allgemeinverbindlich erklärte Sollzins- und Habenzinsabkommen; bis 1967 nach dem KWG festgelegte Zinsgrenzen. Heute nicht mehr existent.

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