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Zufallsauswahl

Bei statistischen Untersuchungen sind aus Zeit und Kostengründen i. d. R. keine Vollerhebungen, sondern lediglich Teilerhebungen möglich. Zu den Verfahren der Teilerhebung gehören Zufallsauswahlverfahren und Verfahren mit bewußter Auswahl.
Eine Zufallsauswahl liegt vor, wenn alle Elemente einer Grund gesamtheit mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit in die Stichprobe gelangenkönnen.

Siehe auch: Stichprobenverfahren

In der Wirtschaftssoziologie: Wahrscheinlichkeitsauswahl, Zufallsstichprobe, random sample, Bildung einer Stichprobe aus einer Grundgesamtheit, bei der für jedes Element der Grundgesamtheit eine angebbare Wahrscheinlichkeit besteht, in die Auswahl zu gelangen. Eine uneingeschränkte Zufallsauswahl liegt vor, wenn die Stichprobe direkt der Grundgesamtheit entnommen wird (z.B. einer Kartei, die alle Elemente umfasst) und jedes Element die gleiche Wahrscheinlichkeit besitzt, in die Stichprobe zu kommen. Weitere Formen der Zufallsauswahl sind die geschichtete Auswahl, die mehrstufige Auswahl und Klumpenstichprobe, etwa in Form der Flächenstichprobe. Die Zufallsauswahl ist Voraussetzung für die Anwendung statistischer Schätz- und Prüfverfahren. Sie bilden zusammen den Gegenstand der Stichprobentheorie. Die Zufallsmässigkeit der Auswahl sichert die Unverzerrtheit der Auswahl, die Repräsentativität, die es ermöglicht, innerhalb angebbarer Fehlergrenzen die Stichprobe als Abbild, Modell der Grundgesamtheit aufzufassen.

Jedes Element der   Grundgesamtheit hat eine von Null verschiedene, berechenbare Chance, in die   Stichprobe einbezogen zu werden. Unterschieden werden folgende Verfahren:
(1) Einfache Zufallsauswahl: Aus einer Grundgesamtheit wird eine einzige Stichprobe nach dem Zufallsprinzip gezo­gen (Umenmodell).
(2) Geschichtete Auswahl: Eine heterogene Grundgesamtheit wird in mehrere ho­mogene Schichten aufgeteilt, aus denen jeweils separate Stichproben gebildet werden.
(3) Klumpen­auswahl: Die Grundgesamtheit wird in Klumpen (natürliche Anhäufungen von Elementen) unterteilt. Die Auswahl von Klumpen erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Alle Elemente innerhalb der gezogenen Klumpen gehen in die Untersuchung ein. Siehe auch   Marktforschungsmethoden (mit Literaturangaben).

Auswahlverfahrenund -techniken

(Wahrscheinlichkeitsauswahl, Randomauswahlverfahren): Grundsätz­lich ist bei den statistischen - Auswahlverfahren zwischen den nicht auf der Wahrscheinlich­keitstheorie beruhenden Techniken der Stichpro­benbildung der bewußten Auswahl und der Auswahl aufs Geratewohl auf der einen und den auf der Wahrscheinlichkeitstheorie beruhen­den Verfahren der reinen Zufallsauswahl wie z.B. der Lotterieauswahl, der Auswahl aufgrund von Zufallszahlentafeln, der systemati­schen Auswahl sowie der Buchstabenaus­wahl und dem Geburtstagsverfahren sowie Sonderformen wie der geschichteten Aus­wahl, der Flächen- und der Klumpenaus­wahl, der mehrstufigen Auswahl wie z.B. auch dem Lahiri-Verfahren und den mehrphasigen Auswahlverfahren zu unterscheiden.
Gemeinsames Kennzeichen aller Verfahren der Zufallsauswahl ist ausgehend vom Urnenmo­dell der Wahrscheinlichkeitstheorie, dass die  Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe gezogen wird, so gut gemischt wird, dass jedes einzelne Element dieselbe, berechenbare Chan­ce hat, in die Stichprobe aufgenommen zu wer­den und dass folglich, in der Praxis der Markt- und Sozialforschung der Interviewer keinerlei Einfluss auf die Bestimmung der Auswahleinheiten, der Befragten, hat, sondern streng nach Vorschrift befragen muss. Die Auswahl der Untersuchungs­einheiten ist durch einen Zufallsprozess gesteuert und frei von subjektiver Beeinflussung. Der Zu­fallsprozess wird so gestaltet, dass alle Elemente der Grundgesamtheit dieselbe Wahrscheinlich­keit zur Aufnahme in die Grundgesamtheit (reine Zufallsauswahl) oder auf jeden Fall eine bere­chenbare, von Null verschiedene Wahrschein­lichkeit zur Aufnahme in die Grundgesamtheit haben.
Das eröffnet die Möglichkeit, den Zufallsfehler (Auswahlfehler) bei gegebenem - Signifikanzni­veau und Stichprobenumfang zu berechnen, die bei den nicht auf die Wahrscheinlichkeits­theorie beruhenden Verfahren nicht gegeben ist.

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