Vereinbarung im Rahmen der Bestellung einer Sicherheit für einen Kredit, für welche Verbindlichkeit die Sicherheit gelten soll. Bei einer weiten Zweckerklärung gilt die Sicherheit meistens für alle Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb eines Kreditinstituts gegenüber einem Kreditnehmer. Bei Privatpersonen wird regelmäßig eine enge Zweckerklärung vereinbart, nach der nur ein ganz bestimmter Kredit besichert wird.
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