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Zweckeplanung

Der Zweck einer Unternehmung beschreibt deren Funktion in Wirtschaft und Gesellschaft. In Dokumenten der Grundsätzeplanung erstrecken sich die Aussagen zur Zwecksetzung von Unternehmen hauptsächlich auf deren Tätigkeitsfeld. Dieses ist allerdings unterschiedlich präzise spezifiziert, und reicht von der detaillierten Nennung von Märkten, Produkten und Programmen bis hin zur pauschalen Einordnung der Firma in ganze Branchen oder etwa zum Hinweis auf die vom Unternehmen beabsichtigte Befriedigung von Kundenbedürfnissen. Die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche erfolgt nach verschiedenen Kriterien, wobei neben markt- und produktbezogenen vor allem technologische von Bedeutung sind. In einigen Fällen werden auch geographische Aspekte und Kundengruppen berücksichtigt. Vergleichsweise häufig finden sich schliesslich Aussagen zur angestrebten Marktstellung. In einigen Grundsätzedokumenten ist festgelegt, dass die betroffenen Unternehmen für sich selbst nicht nur eine starke Marktposition, sondern sogar die Marktführerschaft anstreben. Die Marktanteilsplanung leistet hier einen wesentlichen Beitrag zur -5 Geschäftsfeldplanung.            

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