kurzfristiger Kredit zur vorläufigen Finanzierung, der später durch einen langfristigen Kredit oder/und Eigenkapital für die endgültige Finanzierung abgelöst wird, so z. B. bei der Baufinanzierung und Projektfinanzierung ( Überbrückungskredit).
ist ein kurzfristiger Kredit, der gewährt wird, um die Zeit bis zum dem Beginn eines bereits zugesagten, größeren Kredits zu überbrücken.
Zwischenfinanzierung
Zwischenfinanzierung durch Aufnahme bzw. Vergabe kurz- bis mittelfristiger Kredite.
Kontokorrentkredit
Inanspruchnahme eines vorübergehenden Kredites zur Finanzierung einer Investition, der später durch die endgültige Finanzierung wieder abgelöst wird. Nimmt der Steuerpflichtige vor Zuteilung eines Bauspardarlehens einen Zwischenkredit in Anspruch, so wirkt sich dies auf die Berücksichtigungsfähigkeit der Bausparbeiträge als Sonderausgaben nicht negativ aus, d. h., es stellt keinen Verstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot dar. Wird der Bausparvertrag jedoch zur Sicherung des Zwischenkredites abgetreten oder beliehen, kann dies zu einer Nachversteuerung führen, wenn der Kredit nicht unverzüglich oder unmittelbar für den Wohnungsbau verwendet wird. Eine Nachversteuerung unterbleibt auch dann, wenn der Bausparer den Zwischenkredit vor der endgültigen Verwendung auf sein laufendes Konto übernimmt und das Geld innerhalb von zwölf Monaten der begünstigten Verwendung zuführt.
(Überbrückungskredit). Kurzfristiger Kredit, der einer vorläufigen Finanzierung dient. Er wird durch einen langfristigen Kredit oder durch Eigenkapital für die endgültige Finanzierung abgelöst; z. B. bei einer (internationalen) Projektfinanzierung.
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