Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kreditaufnahmeverbot

Bestimmte Versorgungsaufwendungen, und zwar Versicherungsbeiträge mit Sparanteil oder Bausparbeiträge, dürfen nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites stehen (§ 10 Abs. 2 EStG). Ein solcher Zusammenhang kann vermutet werden, wenn bei Abbuchung des Betrages von einem Konto ein Schuldwird. Eine schädliche Kreditaufnahme ist auch dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige die Vorsorgeaufwendungen zwar zunächst aus eigenen Mitteln bezahlt, danach aber einen Kredit aufnimmt, der nicht durch unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Tod oder Krankheit notwendig geworden ist. Hat der Steuerpflichtige eine Steuerstundung beantragt und leistet er während der Laufzeit der Stundung Beiträge, so kann ein Vorstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot angenommen werden. Nimmt der Steuerpflichtige dagegen von einem Versicherungsunternehmen eine Hypothek auf und schließt gleichzeitig zur Sicherung einen Lebensversicherungsvertrag ab, so liegt eine Kreditaufnahme nicht vor, wenn die Tilgung der Hypothek bis zur Fälligkeit der Versicherungssumme ausgesetzt wird. Das Kreditaufnahmeverbot gilt nicht für Risikoversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherungen).
Hierbei sind allerdings die Änderungen des Steueränderungsgesetzes 1992, die eine Einschränkung des Sonderausgabenabzugs und der steuerfreien Vereinnahmung von Lebensversicherungsansprüchen beinhalten, zu beachten.
Siehe auch: Bausparen, Sonderausgaben, Zwischenkredit

Vorhergehender Fachbegriff: Kreditaufnahme des Staates | Nächster Fachbegriff: Kreditauftrag



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Time-Cost-Tradeoff | Welthandelsordnung | E-Purchasing

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon