Diese gibt es für Beamte und Angestellte als zusätzlichen Krankenversicherungsschutz im öffentlichen Dienst. Denn nach der aktiven Dienstzeit entfällt die Versorgung. Dann erhält der Pensionär Beihilfe, muss sich aber zusätzlich privat krankenversichern. Das Risiko, dann je nach Vorerkrankung entsprechend hohe Prämien zahlen zu müssen, lässt sich mit einer Anwartschaftsversicherung vermeiden.
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