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Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluss, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäss zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht vor. Kann der Versicherer eine solche nachweisen, so darf er innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss oder nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten.

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