Um den Versicherungsanspruch zu erhalten, ist die wichtigste Obliegenheit des Versicherungsnehmers die Anzeigepflicht des Schadens oder des Versicherungsfalles. Die Fristen zu den anzeigepflichtigen Zeitpunkten sind meist, je nach Versicherungsart und deren Versicherungsbedingungen, sehr kurz: zwischen drei Tagen bei Lebensversicherungen und einer Woche bei der Kraft-fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eine Überschreitung der Anzeigefrist hat die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge. Mit anderen Worten: Er zahlt nicht.
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