(1) Diplomatische Vertretungen eines Landes im Ausland. Sie nehmen die Interessen des Heimatlandes im Gastland wahr. Insb. pflegen sie die Verbindungen zu den staatlichen Stellen der Gastländer. A. setzen sich für die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen ein, beraten Unternehmen sowie Verbände und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber amtlichen (Regierungs-)Stellen. Deutschland unterhält zurzeit insg. 217 A. S. Adressen von Auslandsvertretungen und AA. http://www.auswaertiges-amt.de (2) Kommerzielle Vertretungen von Firmen eines Landes im Ausland. Diese sind nach vertraglichen Vereinbarungen gegen Entgelt (meistens Provision) tätig; z. B. Ausfuhragent, Einfuhragent.
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