Behörden, die für Ausländer betreffende aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Ausländergesetz v. 09.07.1990 (BGBl. I 1354 m. spät. And.) und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig sind. Ausländer, die nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung. Für sie besteht Ausweispflicht (Passpflicht).
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