Tätigkeit ausländischer Staatsangehöriger im Inland, meist als unselbständig Beschäftigte (Gastarbeiter). Aus EG-Ländern ist eine direkte Anwerbung durch deutsche Arbeitgeber möglich, während die Vermittlung aus den übrigen Ländern durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) allein vorgenommen wird. Meist werden hierfür bilaterale Vereinbarungen mit den Anwerbeländern geschlossen. Aufenthaltsgenehmigung wird für diese Arbeitnehmer nur bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis gewährt, die von der BA nach Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem inländischen Unternehmen erteilt wird. Die Gesamtzahl der in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen ausländischen Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) entwickelte sich von ca. 73 Tsd. im Jahre 1954 über fast 2,3 Mio. im Jahr 1972 auf etwa 1,9 Mio. im Jahre 1991 (Arbeitskräftepotential). In den Agglomerationsräumen zeigt sich eine starke Verdichtung ausländischer Arbeitnehmer. Der Anteil an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern in den alten Bundesländern variiert von 3,79% in Schleswig-Holstein bzw. 4,33% in Niedersachsen bis 11,25% in Baden-Württemberg bzw. 11,63% in Berlin (1991). Die Arbeitslosenquote erreichte für diese Personengruppe im Bundesgebiet West die Höhe von 10,7% im Jahre 1991 Arbeitslosigkeit). In absoluten Zahlen waren die türkischen Arbeitnehmer mit fast 71 Tsd. am stärksten betroffen, gefolgt von etwa 23 Tsd. Italienern und ca. 22 Tsd. Jugoslawen. Ethnische und rassische Vorurteile seitens der einheimischen Arbeitskollegen erweisen sich als zentrale Ursachenfaktoren für auftretende Integrationsprobleme am Arbeitsplatz. Als Folge lassen sich Angst, Unsicherheit und geringe Arbeitszufriedenheit feststellen, die ihrerseits wieder ein Verhalten hervorrufen, das vorhandene Vorurteile im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung bestätigen kann. Grundvoraussetzung zur Überwindung dieser Situation sind Beherrschung der Sprache des Gastlandes und die gezeigte Arbeitsleistung. Als Hilfestellung von seiten der Unternehmen sollten die Führungskräfte, die in engstem Kontakt mit den ausländischen Arbeitnehmern stehen (gewöhnlich Meister), auf die in der Zusammenarbeit auftretenden Probleme in Form von speziellen Schulungen vorbereitet werden (Lernstatt). Literatur: Gaugier, E./Weber, W./Gille, GJMartin, A., Ausländer Integration in deutschen Industriebetrieben, Königstein/Ts. 1985. Wimmer, H. (Hrsg.), Ausländische Arbeitskräfte in Österreich, Frankfurt a. M., New York 1986.
Einsatz von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der BRD als abhängige -3 Erwerbstätige arbeiten (Gastarbeiter). Ausländische Arbeitnehmer aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben aufgrund der Art. 48 und 49 der Römischen Verträge das Recht, in Deutschland zu arbeiten. Diese Freizügigkeitsgarantie betrifft v.a. italienische, griechische, spanische und portugiesische Arbeiter, die Ende der 80er Jahre etwa 22% aller ausländischen Arbeiter stellten. Alle Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Ländern benötigen eine Arbeitserlaubnis, die von der Bundesanstalt für Arbeit nur erteilt wird, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber vorliegt und die freien Stellen nicht mit deutschen Arbeitnehmern besetzt werden können. Die Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Bundesanstalt für Arbeit besitzt das Monopol der Arbeitsvermittlung für alle Arbeitskräfte aus Ländern, die nicht der EG angehören.
Tab. 3: Anteil der ausländischen Arbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern in den Bundesländern am 31.3.1997 (in %)
Als 1973 die Arbeitslosigkeit rezessionsbedingt stark anstieg, wurde ein Einwanderungsstop erlassen, der bis heute gilt. Ausnahmen betreffen Familienangehörige von in Deutschland lebenden Gastarbeitern, deren Zuzug gestattet ist und die unter bestimmten Bedingungen Arbeit anbieten können. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer stieg von 280 000 im Jahr 1960 auf einen Höchststand von 2,5 Mio. im Jahr 1973 oder von unter 2% auf 10% aller Beschäftigten. In dem Zeitraum 1985 bis 1990 betrug die Anzahl ausländischer Arbeitnehmer etwa 1,8 Mio. (ca. 7% aller Beschäftigten; Tab. 1). Der Beschäftigungsrückgang im Vergleich zum Spitzenjahr 1973 belief sich mithin auf 700 000 Arbeitskräfte. Von allen ausländischen Arbeitnehmern kamen im Zeitraum 1985 bis 1989 knapp 33% aus der Türkei, 18% aus Jugoslawien, 11% aus Italien, 6% aus Griechenland und 4% aus Spanien. Der Anteil ausländischer Arbeitnehmer an den Beschäftigten der verschiedenen Wirtschaftszweige liegt zwischen 2% (Versicherungen) und 11% (verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe; Tab. 2). Die regionale Verteilung der ausländischen Arbeitskräfte nach Bundesländern zeigt eine gewisse Nord-Süd-Tendenz (Tab. 3). Ausländische Arbeitskräfte sind anteilsmäßig stärker in den Ballungsgebieten als im peripheren Raum vertreten. Ihre Erwerbsquoten liegen z.T. deutlich über denen der deutschen Bevölkerung. In den Jahren nach 1985 hat der Zuzug von Deutschen und Ausländern aus Osteuropa (Polen, Rumänien, ehemalige UdSSR) beträchtlich zugenommen. Er betrug 1989 ca. 460 000 Personen. Die Ursachen der Wanderungsbewegungen sowie die volkswirtschaftlichen Wirkungen der Ausländerbeschäftigung in den Aufnahme- und Herkunftsländern werden von der sog. Gastarbeiterökonomik analysiert. Literatur: Straubhaar, T. (1988). Hüne-kopp, E. (1987)
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