(AA). Das „Bundesministerium des Auswärtigen" der Bundesrepublik Deutschland. Es vertritt die Interessen Deutschlands in der Welt, fördert den internationalen Austausch und leistet Deutschen im Ausland Schutz und Hilfe. Bei der Pflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen haben u. a. die Bereiche Wirtschaft (mit eigener Wirtschaftsabteilung), Wissenschaft und Technologie und Entwicklungszusammenarbeit einen besonderen Stellenwert. Mehr als die Hälfte aller Aktivitäten des AA entfallen heutzutage nicht mehr auf die „klassische Diplomatie", sondern auf das Dienstleistungsangebot. Ein zentraler Teil davon ist die Förderung der Außenwirtschaft. Dazu gehört die Verbesserung der Bedingungen für deutsche Exporte und Auslandsinvestitionen sowie das Werben um ausländische Investitionen in Deutschland. Das AA unterhält dzt. 217 Auslandsvertretungen (142 Botschaften, 57 Generalkonsulate und Konsulate, 12 Ständige Vertretungen, 6 sonstige Auslandsvertretungen; hinzu kommen die ehrenamtlich tätigen Honorarkonsule. S. Adressen der deutschen Auslandsvertretungen. http://www.auswaertiges-amt.de
Vorhergehender Fachbegriff: Auswahlverfahren | Nächster Fachbegriff: Ausweichklausel
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|