Ein Kredit im Sinne eines Gelddarlehens (vgl. § 488 BGB bzw. § 607 BGB für Sachdarlehen) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Kreditgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet einen Zins zu zahlen und den Kredit bei Fälligkeit an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Wie aus der Bezeichnung als langfristiger Bankkredit bereits hervorgeht, werden diese vor allem von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Die Kreditaufnahme erfolgt in der Regel direkt beim Kreditgeber. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen einen langfristigen Bankkredit aufnehmen. Traditionell finanzieren sich gerade kleinere und mittlere Unternehmen zu einem besonders hohen Anteil über langfristige Bankkredite, weil ihnen eine Finanzierung über Anleihen und Schuldscheindarlehen durch die Nichterfüllung von Bonitätsanforderungen oder einer zu geringen Kapitalnachfrage oft verwehrt bleibt.
siehe langfristiger Bankkredit, siehe auch Kreditfinanzierung, langfristige und Kreditfinanzierung, kurzfristige, jeweils mit Literaturangaben.
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