Diese deckt Schäden ab, die höhere Gewalt am Roh- und Neubau verursachen kann. Auch Bauwesenversicherung genannt. Die Versicherung leistet Ersatz für alle unvorhergesehen eingetretenen Schäden an Bauleistungen, Baust und fertigen Bauteilen. Sie gibt Schutz bei Naturereignissen, Vandalismus, Diebstahl von fest eingebautem Material, Bauunfällen, Konstruktions- und Materialfehlern, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit, Folgeschäden durch Fehler, Bruch von Scheiben und Isolierverglasungen. Aber nicht bei »Pfusch am Bau«. Die Versicherung ersetzt Schäden am Bauwerk nicht, wenn man selbst Hand angelegt hat. Dann nutzen monatelange Streitigkeiten wenig. Wenn Sie eine Baufirma engagieren, haben Sie dagegen eine Gewährleistungsanspruch gegen den Unternehmer.
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