(Steuerrecht). Bei den steuerlichen Wirkungen auf Entscheidungen unterscheidet man Bemessungsgrundlageneffekte, sowie Progressionseffekte und Zinseffekte. Eine herausragende Rolle spielen diese Effekte im Rahmen der Steuerbilanzpolitik. Steuern resultieren aus der Multiplikation einer Steuerbemessungsgrtmdlage mit einem Steuersatz und der Festlegung einer Zahlungsfrist, in der Regel durch einen Steuerbescheid. Je höher (niedriger) die Steuerbemessungsgrundlage festgestellt wird, desto höher (niedriger) fällt die zu ermittelnde Steuer aus. Bemessungsgrundlageneffekte ergeben sich, wenn die unterschiedlichen Alternativen zurechenbaren steuerlichen Bemessungsgrundlagen unterschiedliche Höhen aufweisen und wenn nur bestimmte Alternativen einer Steuerart unterliegen, andere nicht. Siehe auch Steuerlehre, Betriebswirtschaftliche (mit Literaturangaben).
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