erfolgt regelmässig im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung von Existenzgründungen. In diesem Zusammenhang umfasst sie zum einen die Beratung des Gründers über Fördermöglichkeiten und ihre Eignung für den konkreten Einzelfall. Dabei beurteilt der Gutachter, ob ein Programm im Einzelfall angemessen ist. Zum anderen umfasst gutachterliche Beratung die Beurteilung des Gründungsvorhabens hinsichtlich seiner Förderwürdigkeit. Geprüft wird im wesentlichen, ob der Gründer mit seinem vorgelegten Gründungsvorhaben die Förderungsvoraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt. Regelmässig ist gutachterliche Beratungstätigkeit bei Gründungen eine Erstberatung. Sie schätzt die Förderungswürdigkeit des Gründungsvorhabens ein, ohne allerdings eine umfassende Beratung des Gründers selbst durchzuführen. Siehe Existenzgründung (mit Literaturangaben).
siehe Gutachterliche Beratungstätigkeit (Existenzgründung).
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