Schwarzarbeit (vgl. Job-Aqtiv-Gesetz ).
(BeschFG) 1985 in Kraft getretenes und 1990 novelliertes Sammelgesetz zur Änderung etlicher ar- beits- und sozialrechtlicher Bestimmungen, teilweise im Sinne eines bescheidenen Ansatzes zur Deregulierung des Arbeitsmarktes. Wichtigste Einzelbestimmungen sind die Zulassung einer Befristung von neubegründeten Beschäftigungsverhältnissen (ohne besondere Begründung) bis zu einer Dauer von 18 Monaten, die Freistellung von neugegründeten Unternehmen von der Verpflichtung zu Sozialplänen während der ersten vier Jahre sowie die Verlängerung der zulässigen Höchstverleihdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) von drei auf sechs Monate. Mit der Novellierung von 1990 wurden etliche zunächst nur befristet von 1985 bis geltende Regelungen vorläufig bis zum Ende 1995 weiter verlängert.
Arbeitsmarktpolitik
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