Die materielle Bilanzkontinuität verlangt die Beibehaltung der einmal gewählten Art der Bilanzierung in mehreren aufeinanderfolgenden Abschlüssen. Ein willkürlicher Wechsel der Bewertungs- und Abschreibungsmethoden soll verhindert werden, damit die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse sichergestellt ist, siehe auch Bilanzstetigkeit.
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