Kennziffer international tätiger Kreditinstitute bezüglich Unterlegung ihrer Ausfallrisiken (gewichtete Risikoaktiva, einschließlich außerbilan-
zieller Geschäfte) mit bankaufsichtsrechtlichem Eigenkapital (Kernkapital und Ergänzungskapital = Eigenkapital gemäß BIZ). Der Mindeststandard für das Verhältnis von Eigenkapital zu risikogewichteter Aktiva beträgt 8 % (davon wenigstens 4 % Kernkapital).
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