(BDI) am 10.10.1949 gegründete Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsverbände der Industrie im Gebiet der BRD mit Sitz in Köln. Die Aufgaben des Verbandes bestehen in der Wahrung und Förderung der gemeinsamen Belange der in ihm zusammengeschlossenen Industriezweige und in der Unterrichtung, Beratung und dem Beistand der Mitglieder im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Interessenwahrnehmung des Berufszweiges. Die Vertretung sozialpolitischer Belange ist ausgenommen. Im BDI sind 34 Mitglieder vereinigt (Stand 1.1.1998). Die Mitgliederversammlung (in der sich die Stimmenzahl jedes Mitglieds nach der Zahl der Beschäftigten richtet) ist u.a. für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung maßgebend. Sie ist für die Wahl des Präsidenten (für zwei Geschäftsjahre mit einmaliger Wiederwahl und der Möglichkeit einer zweiten Wiederwahl auf Vorschlag des Präsidiums und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen) und die Genehmigung des Haushaltsplanes zuständig. Zur Bearbeitung und Verfolgung bestimmter Aufgaben bestehen 15 Ausschüsse, 6 Sonderausschüsse, insbes. für Umweltbereiche, 7 selbständige Arbeitskreise, der Kulturkreis im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. sowie 15 gemeinschaftliche Ausschüsse und Arbeitskreise von Organisationen der deutschen Wirtschaft, z.B. der Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung. Der BDI ist in 15 Bundesländern mit Landesvertretungen und im Ausland mit Büros in Brüssel, Tokio und Washington, D.C. vertreten.
(BDI)
Der BDI hat seinen Sitz in Köln und vertritt die finanz-, steuer- und -wirtschaftspolitischen Interessen der deutschen Industrie gegenüber Parlament, Regierung, Opposition und anderen gesellschaftlichen Verbänden und Organisationen. Gleichzeitig übernimmt er Beratungsfunktionen.
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