Typische Deckungsdarlehen sind Hypothekarkredite. Der Gesetzgeber schreibt die Absicherung bestimmter Wertpapiere vor. Nach dem Gleichgewichtsprinzip müssen Deckungsdarlehen nominal und bezüglich des Zinsertrages mindestens so hoch sein wie die Gesamtsumme der emittierten Pfandbriefe. Bei Kommunalobligationen werden zur Deckung Kommunalkredite, also Forderungen der Bank an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, herangezogen.
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