Deckungsbudget als zu erreichende SollDeckungsbudget stellen Deckungsbeitragsvorgaben dar, die zur Deckung der nicht entscheidungsrelevanten bzw. nicht variablen Kosten und zur Erzielung angestrebter Periodengewinne dienen sollen. Aus dem Gesamtdeckungsbudget eines Unternehmens können anhand der strategischen oder operativen Planungsergebnisse für einzelne Absatzmärkte oder einzelne Produk tionsbereiche bzw. Sparten, die selb ständig in Absatzmärkten operieren, spezifische Teilbudgets abgeleitet werden. Möglich ist es auch, Deckungsbudget zur Steuerung des Absatzes eines Unter nehmens einzusetzen. Unter der Vor gabe von zu erreichenden Deckungsbudget kann dem Verkauf die Gestaltung von Prei sen oder anderen Absatzinstrumen ten allein überlassen werden. Deckungsbudget stel len stets konkrete Zielvorgaben dar, die dazu dienen, das Unternehmen und seine Mitarbeiter entsprechend den auch die Gewinnerzielung ein schließenden Deckungsbeitragsvor gaben zu lenken und zu kontrollie ren.
Die für eine einzelne Leistungseinheit als absolute kostenmäßige Preisuntergrenze vorgegebenen Einzelkosten lassen sich als stückbezogenes Deckungsbudget interpretieren, als einen Indikator also, der signalisiert, wie hoch der Stückerlös mindestens sein muß, damit kein negativer Deckungsbeitrag entsteht und es sich lohnt, das betreffende Produkt herzustellen. Da aber über die Einzelkosten einer Leistungseinheit hinaus ein mehr oder weniger großer Rest an ebenfalls noch zu deckenden Kosten verbleibt, sind für die Ermittlung von Preisuntergrenzen und für die (retrograde) Preiskalkulation den Verantwortlichen auch diese sonstigen Kosten, jeweils bezogen auf zurechenbare Kalkulationsobjekte, als Deckungslasten vorzugeben. Durch den Aufbau einer solchen Hierarchie von Deckungsbudgets (vgl. Abb.) werden Barrieren für eine zu nachgiebige Preispolitik, die häufig derDeckungsbeitragsrechnung als Mangel angelastet wird, errichtet. Zusätzlich werden auf diese Weise Sicherungsmaßnahmen gegen preis- und programmpolitische Entscheidungen, die auf lange Sicht Erlöse knapp über den Einzelkosten einer Leistungseinheit zulassen, getroffen. In der ersten Hierarchieebene wird die „absolute“ Preisuntergrenze in Höhe der für die Herstellung und den Absatz einer Leistungseinheit zusätzlich anfallenden Kosten ausgewiesen. In einer zweiten Ebene ist die Untergrenze für die Summe der Stückbeiträge der einzelnen Erzeugnis- oder Leistungsart vorzugeben, und zwar in Höhe der nur der Erzeugnisart einzeln zurechenbaren Kosten. Besonders in nach Produktsparten divi- sionalisierten Unternehmen, in denen j eweils ein Vertriebsdisponent die Verantwortung für die Absatzpolitik einer ganzen Produktsparte trägt, sollte man in einer dritten Ebene, die zwar nicht den einzelnen Erzeugnisarten, aber den Erzeugnissparten als Ganzes direkt zurechenbaren Kosten ausweisen und damit Untergrenzen für die Summe der Deckungsbeiträge aller Erzeugnisarten einer Sparte vorgeben. Dies ist die Grundlage dafür, durch preis- oder absatzpolitische Maßnahmen für Deckungsbeiträge zu sorgen, die die gesamten Einzelkosten der betreffenden Produktsparte voll abdecken. Anders als beim Arbeiten mit den Kalkulationsver- fahren der traditionellen Vollkostenrechnung werden Entscheidungsträger nicht in ein starres Schema gezwängt. Vielmehr besteht aufgrund der damit vorliegenden Informationen die Möglichkeit, sich preispolitisch weitaus flexibler verhalten zu können und Angebotspreise unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Marktlage (z.B. Inkaufnahme niedriger Deckungsbeiträge auf „schlechten“ Märkten und Ausgleich durch überdurchschnittlicheDeckungsbeiträgeauf „guten“ Märkten) festzusetzen (Ausgleichskalkulation). Von der Unternehmensleitung wird dem Verantwortlichen nur vorgeschrieben, dass die Summe der Deckungsbeiträge aller Produktarten der von ihm betreuten Produktsparte höher ist als die Summe der Einzelkosten (das Deckungsbudget) dieser Sparte des Erzeugnis- programmes. Welche Artikel bzw. welche Sorten ein nach den eben skizzierten Grundsätzen handelnder Vertriebsdisponent in erster Linie zur Erwirtschaftung des ihm vorgegebenen Deckungsbudgets heranzieht, bleibt ihm überlassen. Indem die Deckungs- beitragsrechnung ganz bewusst solche preispolitischen Dispositionsspielräume für notwendigerweise sehr sorgfältig nach den Grundsätzen dieses Systems der Kosten- und Leistungsrechnung ausgebildete Entscheidungsträger schafft, öffnet sie den Weg für eine bessere Ausnutzung der Marktchancen. Da sich nicht sämtliche Kosten (z. B. Kosten der Unternehmensleitung) den einzelnen Produktsparten direkt als Einzelkosten zurechnen lassen, ist schließlich in einer vierten Ebene als Untergrenze für die Summe der Deckungsbeiträge aller Produktsparten ein Deckungsbudget für die Unternehmung als Ganzes vorzugeben. Bei der Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung für die Preiskalkulation bzw. Preispolitik ist gleichzeitig die Unternehmensorganisation so zu strukturieren, dass sich die für die einzelnen absatzpolitischen Dispositionsbereiche Verantwortlichen miteinander darüber abstimmen können, wie sie gemeinsam für eine Deckung der den einzelnen Produktsparten nicht direkt zurechenbaren Kosten und darüber hinaus die Erzielung des angestrebten Gewinnes sicherstellen.
Durch diese Vorgehensweise ergibt sich insgesamt ein mehrschichtiges System von Budgetkategorien, dessen Beachtung in der Preiskalkulation und Preispolitik Vollkostendeckung für das Gesamtunternehmen sicherzustellen vermag. In diesem Anwendungsbezug führt ein Arbeiten mit der Deckungsbeitragsrechnung somit nicht zu einem Widerspruch zur Vollkostendeckung.
Literatur: Hummel, S.; Männel, W., Kostenrechnung 2, Moderne Verfahren und Systeme, 3. Aufl., Wiesbaden 1983, S.96-110. Riebel, P., Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, 5. Aufl., Wiesbaden 1985, S. 475-513.
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