Bei dokumentären Zahlungsbedingungen bzw. -instrumenten (Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv) erlangt der Zahlungsempfänger (z.B. der Exporteur) vom Zahlungspflichtigen (z.B. dem Imporeur) Zahlung nur unter der Voraussetzung, dass er die geforderten (Export-) Dokumente vorlegt. Die Zahlungsabwicklung mit dokumentären Zahlungs- und Sicherungsinstrumenten erfolgt unter Einschaltung von Banken auf Grundlage international anerkannter Regeln (ERA, ERI). Gegensatz: clean payment (“reine” Zahlungsbedingungen bzw. -instrumente).
umfassen Dokumenteninkassi sowie Dokumentenakkreditive. Gegensatz: nicht dokumentäre Zahlungsinstrumente, clean payment.
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