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Doppelwährung

Währung

Währungssystem mit zwei verschiedenen nationalen Währungen, die jedoch in einem festen Kursverhältnis zueinander stehen.
Im Gegensatz hierzu gibt es bei der »Parallelwährung« kein festes Kursverhältnis.

in einem Währungsgebiet nebeneinander umlaufende und durch festen Kurs miteinander verbundene Währungen; zu unterscheiden von Parallelwährungen. In Deutschland existierten zwischen 1871 und 1907 die auf Mark lautenden Reichsgoldmünzen und die auf Gulden und Taler lautenden, vorwiegend silberbasierten Landeswährungen nebeneinander. Zwischen den Recheneinheiten Mark, Gulden und Taler bestanden gesetzlich festgelegte Relationen, so dass sich die Bezeichnung Doppelwährungssystem einbürgerte. Da jedoch 1871 die Reichsgoldmünzen zunächst nicht gesetzliche Zahlungsmittel wurden und 1876 die Landeswährungen in Kraft blieben, obwohl die Mark nunmehr zur Reichswährung avanciert war, bildeten anfangs die Markwährung, später die Landeswährungen sog. »exogene Elemente« im Doppelwährungssystem. Ähnlich gilt in der Europäischen Währungsunion die Eurowährung. Die mit unwiderruflichen Umtauschkursen an den Euro gebundenen nationalen Währungseinheiten stellen bis 1.1.2002 exogene Elemente im Sinne von Denominationen des Euro dar. Literatur: Hahn, H., Geld- und Währungsrecht, München 1969

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