Hierbei handelt es sich um eine Investmentgesellschaft, die zwei Anlageziele verfolgt, nämlich Wachstum und Einkommen. Ein Investmentfonds, dessen Gesellschaftskapital hälftig in zwei verschiedene Arten von Anteilen eingeteilt ist, und zwar in »growth shares«, bei denen die Kursgewinne- bzw. -verluste dem Fondsvermögen zugeschrieben werden, und in »income shares«, auf die die Erträgnisse des Fondsvermögens entfallen. Bei den meisten Fonds wird eine Mindestausschüttung garantiert. Diese Konstruktion bedeutet »permanentes leverage«: Das Kapital der »income shares« arbeitet zugunsten der »growth shares«; die Inhaber Letzterer geben als Kompensation einen Quasizins an die Inhaber der »income shares« weiter, deren Inventarwert konstant bleibt. Derartige in Deutschland nicht zulässige Fonds sind hinsichtlich des Dual-purpose-Charakters meist befristet auf etwa 10 bis 17 Jahre. Nach der in der Satzung fixierten Frist werden die »income shares« gegen Rückzahlung des Inventarwertes eingezogen.
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